Im Knast | Bildquelle: pixelio.de - Didi01 Foto: pixelio.de - Didi01

Baden-Württemberg:

Umfängliche Aufklärung und Überprüfung der Einzelhaft - Justizminister Stickelberger: "Kontrollmechanismen bei der Einzelhaft werden weiter verstärkt"

Stand: 24.11.14 11:59 Uhr

Eine umfängliche Aufklärung und Überprüfung der Einzelhaft hat Justizminister Rainer Stickelberger nach dem Tod eines Gefangenen Anfang August in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal veranlasst. "Wer Aufklärung und Überprüfungen ernsthaft betreibt, der muss damit rechnen, dass dabei Mängel aufgedeckt werden können", sagte der Justizminister am Montag (24. November 2014) in Stuttgart. "Eine Überprüfung, die das von vornherein ausschließt, wäre keine echte Überprüfung und völlig überflüssig."

Er habe nach dem Tod des Gefangenen Konsequenzen gezogen, Kontrollmechanismen und Überprüfungen bei der Einzelhaft verstärkt. Im Fall eines Gefangenen habe sich in der Folge dieser Überprüfungen weiterer Klärungsbedarf ergeben. Es ging unter anderem darum, ob in diesem Fall überhaupt eine Antragspflicht für die Einzelhaft bestand. Denn es gab Zeiten, in denen der Gefangene außerhalb der sogenannten unausgesetzten Absonderung sowie in Krankenhäusern untergebracht war.

„Nach dem heutigen Stand der Überprüfung ergibt sich, dass sich der Gefangene jedenfalls im Frühjahr 2014 zeitweise in Einzelhaft befand, ohne dass die Zustimmung des Ministeriums dafür eingeholt wurde", sagte Stickelberger. Zwar dauere die Prüfung weiterhin an. Es sei aber schon jetzt ersichtlich, dass es wiederholt sachgerechte Versuche gegeben habe, den Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt zu integrieren. Momentan befinde sich dieser im Justizvollzugskrankenhaus.

Der Justizminister erklärte, dass auf seine Veranlassung hin künftig jeder Fall einer Einzelhaft in den Justizvollzugsanstalten erhoben und an das Ministerium berichtet werden müsse. Das gelte unabhängig davon, ob die Einzelhaft drei Monate und länger andauere und damit genehmigungspflichtig sei oder nicht. Die Berichte an das Ministerium erfolgten ab 2015 jeweils zum Ende eines Quartals. Die erste Erhebung werde es in diesem Jahr geben, sie umfasse den Zeitraum vom 30. November bis zum 31. Dezember.

„Neben den bereits Anfang September festgelegten Mindeststandards für Berichte zur Einzelhaft, der Einführung einer Wiedervorlage von Einzelhaftfällen im Ministerium, der zusätzlichen Berichtspflicht für die Justizvollzugsanstalten zur Beendigung einer antragspflichtigen Einzelhaft und der Erarbeitung landeseinheitlicher Standards für die Anordnung, Überwachung und Durchführung der Einzelhaft ist das eine weitere Maßnahme, mit der ich die Kontrolle der Einzelhaft stärke", sagte Stickelberger.

Er betonte, dass Vergehen und Versäumnissen in den Justizvollzugsanstalten konsequent nachgegangen werde. Das zeige nicht allein das Disziplinarverfahren gegen zwei Bedienstete, die an einem Wochenende im vorigen November in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal unter anderem ein Häftlingskostüm getragen hätten und sich dabei fotografierten. Dieses Disziplinarverfahren sei in enger Abstimmung zwischen der Justizvollzugsanstalt und dem Justizministerium erfolgt und abgeschlossen.

Auch der Umgang mit einzelnen Notizen zu Gefangenen, die sich Sozialarbeiter in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal gemacht hatten, sei ein Beleg dafür. Die Notizen seien im Rahmen einer Übergabe entstanden, bei der ein Sozialarbeiter für eine längere Abwesenheit eine Sozialarbeiterin instruierte. „Unter den eher harmlosen Charakterisierungen fanden sich jedenfalls in zwei Fällen nicht hinnehmbare verbale Entgleisungen", stellte der Justizminister klar.

Nachdem dieser Vorgang am 24. Oktober 2014 dem Ministerium bekannt wurde, sei umgehend gehandelt worden. Die Sozialarbeiterin arbeite zwischenzeitlich nicht mehr im Justizvollzug. Der Sozialarbeiter, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, sei an eine andere Dienststelle abgeordnet worden. „Anfang November habe ich die Strafvollzugsbeauftragten des Landtags über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt", so Stickelberger.

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