Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei folgende Tipps:
- Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von illegalen Drogen sowieso.
- Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie als Fahrzeuglenker mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren.
- Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ohne Wenn und Aber die Null-Promille-Grenze.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen - das Geld ist gut investiert.
- Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.
- Setzen Sie sich nicht zu alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto. Das kann lebensgefährlich sein.
Kinder und Jugendliche wollen vieles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden, der Ausschank sowie das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch Mix-Getränken und Alkopops - sind aber nur an Volljährige erlaubt.
Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar, daher ist es sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.
Generell wird die Polizei wie schon in den vergangenen Jahren bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen durchführen. Im Blick haben die Polizeibeamten dabei speziell auch, dass das Führen von Waffen und jeglicher Art von Messern bei Veranstaltungen verboten ist. Dies gilt uneingeschränkt, nicht nur in Festhallen, sondern beispielsweise auch auf den Umzügen. Die Einsatzkräfte agieren sowohl offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar als auch in Zivil. Zudem können im Bedarfsfall auch Drohnen zum Einsatz kommen.
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