Von Hermann sagte: "Die Beweisaufnahme wurde noch nicht abgeschlossen.Alleine zwölf vom Gericht geladene Zeugen wurden noch nicht gehört. Am kommenden Mittwoch, 26.11.2014, hätte der Führungsassistent von Polizeipräsident a.D. Siegfried Stumpf als Zeuge auftreten sollen. Er hatte den Einsatzbefehl für die Wasserwerfer gegeben hat und ist damit einer der wichtigsten Zeugen. Die von der Nebenklage bereits benannten Zeugen wurden nicht geladen. Die Nebenkläger hatten angekündigt, weitere Zeugen benennen zu wollen."
Keiner der gestellten Beweisanträge sei bislang bearbeitet worden. Das Landgericht verwehre dies nun ebenfalls. Die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann habe, so von Hermann, erst vor kurzem weitere, zusätzliche Verhandlungstage bis März 2015 angesetzt. Von Hermann sagte: "Sogar der anklagende Staatsanwalt Biehl war laut Medienberichten gegen die Einstellung des Prozesses, wurde aber von seinen Vorgesetzten überstimmt."
Der Pressesprechr der Parkschützer sagte weiter:„Die Justiz ist den Verletzten mindestens schuldig, die Beweisaufnahme gewissenhaft und vollständig auszuführen und alle Zeugen zu hören". Matthias von Herrmann sagte: „Wie kann man ein Verfahren aus Mangel an Beweisen vorzeitig beenden, wenn das Gericht einen wesentlichen Teil der verfügbaren Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen hat?
Dieses Vorgehen des Landgerichts sei ein Justiz-Skandal: "Zahllose Menschen wurden schwer verletzt, bis hin zur Blindheit, und die Justiz schaut absichtlich weg, statt das symbolträchtige Verfahren ordentlich zu Ende zu bringen und alle Beweise zu sichten. Wir fordern von Justizminister Stickelberger, eine solche unseriöse Einstellung des Verfahrens zu unterbinden." so Hermann.
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