Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs solle ein Weckruf für Landeshauptstadt sein
Lieb sagte weiter: "Spätestens jetzt ist es an der Zeit, dass die politisch Verantwortlichen auch wenig populäre Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung einer City-Maut oder die Öffnung von Fahrspuren des Autoverkehrs ausschließlich für Radfahrer wieder auf die politische Agenda setzen, um dafür zu sorgen, dass die Vorgaben für Feinstaub und Stickstoffdioxid(NO2) so schnell wie möglich eingehalten werden".
Die Stadt Stuttgart wolle zwar mit ihrem Verkehrsentwicklungskonzept 2030 (VEK2030) und dem darin enthaltenen Aktionsplan ‚Nachhaltig mobil in Stuttgart' den Autoverkehr – dieser ist die Hauptquelle für Feinstaub und NO2 – um 20 Prozent reduzieren, sagt Matthias Lieb. Die darin enthaltenen Maßnahmen seien in ihrem Umfang aber eher zögerlich und in ihrer Wirkung eher langfristig angelegt, so dass Verbesserungen bei der Luftqualität erst in einigen Jahren messbar sein werden, erwartet der Verkehrsclub.
Die Maßnahmen in der jüngsten Fortschreibung des Luftreinhalteplans dürften hieran ebenfalls wenig ändern, ist sich Matthias Lieb sicher. Stattdessen sei zu befürchten, dass sich die Situation durch die kürzlich eröffneten Einkaufszentren dank eines mangelhaften Verkehrskonzeptes unter anderem am stark belasteten Neckartor zukünftig verschlechtere.
Angesichts der Entscheidung aus Luxemburg und angesichts der erneut in 2014 überschrittenen Grenzwerte sowohl beim Feinstaub als auch beim Stickstoffdioxid dürfte sich Stuttgart daher nach Ansicht des Verkehrsclubs in absehbarer Zeit dem Szenario gegenüber sehen, von einem deutschen Gericht zu einer deutlichen Überarbeitung des Luftreinhalteplans verpflichtet zu werden. Das befürchtet der VCD-Landesvorsitzende.
Die Entscheidung des EuGH lesen Sie hier:
https://www.jurion.de/de/news/305542/EuGH-Einhaltung-der-Grenzwerte-fuer-Stickstoffdioxid
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