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Baden-Württemberg:

Gall will Gastronomie-Besucher gängeln - IHK: "Pläne zur Sperrzeit-Verlängerung schaden Gastronomie"

Stand: 20.11.14 18:24 Uhr

Kritisch sieht der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) die Pläne von Innenminister Reinhold Gall (SPD), die Sperrzeiten für die gastronomischen Betriebe im Land zu verlängern. Dies würde bedeuten, dass Bars, Kneipen, Restaurants und Diskotheken nicht mehr so lange offen wären und früher als bislang möglich schließen müssten.

Die Sperrzeiten für gastronomische Betriebe sind gegenwärtig in den einzelnen Bundesländern nach Länge, Uhrzeit und Betriebsart sehr unterschiedlich geregelt. Liberalere Sperrzeitregelungen könnten sogar zur positiven Imageprägung der Tourismusregionen beitragen, Wertschöpfung und Umsätze generieren sowie den bürokratischen Aufwand und die Kosten für die Unternehmen verringern.

Genau aus diesen Gründen wurde im Januar 2010 die Sperrzeit auch in Baden-Württemberg verkürzt. Seitdem gilt unter der Woche landesweit eine Gastronomie-Sperrzeit von 03.00 Uhr bis 06.00 Uhr, am Wochenende gibt es die sogenannte „Putzstunde" von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Das Land hat im Bundesvergleich allerdings nach wie vor eine der restriktivsten Regelungen, was besonders in grenznahen Regionen zu Wettbewerbsverzerrung führen kann.

Der BWIHK spricht sich dafür aus, die Sperrzeit im Gastgewerbe gänzlich aufzuheben oder die bisherige Regelung beizubehalten. Schließlich wäre eine Verlängerung der Sperrzeiten ein Rückschritt. In den letzten Jahren kam es zu Veränderungen im Ausgehverhalten der Gäste.

Vor allem Jüngere pflegen eine eher mediterrane Lebensweise, die sich unter anderem darin äußert, dass das „Nachtleben" später beginnt. Dies macht es aus Sicht der IHKs unwahrscheinlich, dass durch eine Verlängerung der Sperrzeiten eine „Umerziehung" der Gäste stattfindet. Die bisherige Regelung bietet schon genügend Möglichkeiten, Einzelfällen gerecht zu werden: In Fällen, die etwa besondere Maßnahmen aufgrund von Lärmbelästigung der Anwohner erfordern, kann auf kommunaler Ebene durch spezielle Betriebskonzessionen oder kommunale Satzungen eine individuelle Sperrzeit festgelegt werden.

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