„Wir können mit Fug und Recht feststellen, dass die Kinderrechte einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden und das Bewusstsein dafür geschärft wurde, dass Kinder eigene Rechte haben, für deren Verwirklichung die gesamte Gesellschaft Verantwortung trägt." Den 25. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention hatte Altpeter zum Anlass genommen, 2014 unter Einbeziehung einer Reihe von Organisationen, Verbänden, Vereinen, Kommunen und Schulen zum Jahr der Kinder- und Jugendrechte auszurufen.
Startschuss war Altpeter zufolge im Februar 2014 bei einer zentralen Auftaktkonferenz in Stuttgart, bei der Methoden und Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung im Vordergrund standen. Die Abschlussveranstaltung findet am 20.11.2014 in Karlsruhe statt unter dem Motto „Kinder- und Jugendrechte bewegen". Auch Kinder und Jugendliche bringen hier die Ergebnisse aus ihren Aktivitäten in diesem Jahr ein. Das Fazit von Ministerin Altpeter zum Jahr der Kinder- und Jugendrechte: „Wir haben schon viel bewegt – aber wir haben auch noch eine Menge vor."
Als erste Konsequenz aus den positiven Erfahrungen dieses Jahres will Ministerin Altpeter künftig zweimal im Jahr Regionalkonferenzen zum Thema Kinder- und Jugendrechte einberufen.
Stärkung der Kinder- und Jugendrechte in Landes- und Kommunalverfassung
Für die geplante Verankerung der Kinder- und Jugendrechte in der Landesverfassung sei wegen der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit die Zustimmung der Opposition erforderlich, so die Ministerin. Ein ausformulierter Gesetzentwurf sei von den Regierungsfraktionen bereits gebilligt und zur weiteren Beratung den anderen Landtagsfraktionen zugeleitet worden.
Altpeter sagte: „Wir wollen in einem neuen Art. 2 a niederschreiben, dass Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten ein Recht auf Achtung ihrer Würde, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz durch die staatliche Gemeinschaft haben." Außerdem würden Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, bei allen Entscheidungen die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu beachten und zu berücksichtigen und sie alters- und entwicklungsgemäß in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angemessen zu beteiligen.
Auch in der Kommunalverfassung, also in der Gemeindeordnung, würden die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verankert, so die Ministerin. Nach einem entsprechenden Gesetzentwurf, der demnächst in die Anhörung gehen soll, „sollen Kinder und müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden." Die Gemeinden müssten dafür geeignete Verfahren entwickeln. Sie könnten insbesondere Jugendgemeinderäte einrichten mit verbindlichem Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat und einem eigenen, vom Gemeinderat festzulegenden Budget.
Die Familienministerin sagte weiter: „Junge Menschen, die beteiligt werden, erkennen Gestaltungsmöglichkeiten in demokratischen Verfahren und lernen, dass es sich lohnt, für seine Interessen einzustehen." Bereits 2013 hatte die Landesregierung das Wahlalter (aktives Wahlrecht) bei Kommunalwahlen durch eine Änderung des Kommunalwahlrechts auf 16 Jahre herabgesetzt. Das ermöglichte bei den Kommunalwahlen 2014 rund 20.000 16- und 17jährigen Jugendlichen eine Beteiligung. Auch an anderen Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene wie beispielsweise Bürgerbegehren können sie seitdem teilnehmen.
Zukunftsplan Jugend
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfordert nach den Worten von Familienministerin Altpeter nicht nur guten Willen, sondern auch Know-how. Genau damit befasse sich eine der Arbeitsgruppen zum Zukunftsplan Jugend. Der Zukunftsplan Jugend (ZPJ) ist eine Vereinbarung, die zur Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit gemeinsam mit den betroffenen Akteuren erarbeitet wurde. Einer der Schwerpunkte in dem mehrjährigen Arbeitsprogramm ist laut Altpeter die Stärkung von Partizipation und Verantwortungsübernahme. Für solche neuen Formen der Kinder- und Jugendarbeit stellt das Sozialministerium zusätzlich rund 7 Mio. Euro bis 2016 zur Verfügung.
Kindergipfel und Jugendlandtag
Bereits zweimal, sagte Altpeter, waren Kinder zum Kindergipfel in den Landtag von Baden-Württemberg geladen, zuletzt im Juli 2014 unter dem Motto „Kinder reden – Politik hört zu". Mehr als 150 Kinder im Alter von 9 bis 13 Jahren hätten sich beteiligt, so Altpeter. Auch beim Jugendlandtag im vergangenen Jahr sei eine Dialogplattform geboten worden für Forderungen, Anregungen und Kritik. „Kindergipfel und Jugendlandtag sollen künftig alle zwei Jahre im Wechsel stattfinden."
Bekämpfung von Kinderarmut
„Auch im reichen Baden-Württemberg gibt es Kinder und Jugendliche, die in materieller Armut aufwachsen oder von ihr bedroht sind und deshalb nicht am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. Deshalb werden wir im ersten Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg dieses Thema in den Mittelpunkt stellen, auch weil Kinder und Jugendliche deutlich stärker von Armut betroffen sind als die Gesamtbevölkerung", sagte Ministerin Altpeter. Der Bericht werde im kommenden Jahr vorgelegt.
Auf dem Weg zum ersten Armuts- und Reichtumsbericht habe die Landesregierung schon jetzt zur Bekämpfung der Kinderarmut eine Menge umgesetzt. Die Ministerin nannte u.a. den Wiedereinstieg in die Landesförderung der Schulsozialarbeit, die wesentlich dazu beitrage, die Startchancen von Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien zu verbessern. Das Sozialministerium fördere die Schulsozialarbeit allein in diesem Jahr mit 25 Mio. Euro. „Wir geben also in einem einzigen Jahr fast viermal so viel für die Schulsozialarbeit aus wie die früheren schwarz-gelben Landesregierungen in ihrer gesamten Regierungszeit."
Altpeter wies auch auf den „Pakt für Familien" hin, über den der Ausbau der Kleinkindbetreuung ganz wesentlich vorangetrieben worden sei. Auch dies sei ein wichtiger Schritt, um gleiche Startchancen für möglichst viele Kinder herzustellen und zugleich ein wichtiger Baustein gegen Kinderarmut: „Zur Bekämpfung von Kinderarmut ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung."
Das Landesprogramm des Sozialministeriums „Gute und sichere Arbeit" beinhalte deshalb auch einen Baustein zur Förderung der Teilzeitausbildung von alleinerziehenden Frauen, die in besonderer Weise zu den armutsgefährdeten Personengruppen gehörten.
Die Ministerin wies auch auf die Neuausrichtung des Landesprogramms „STÄRKE" hin. Diese Landeshilfe für Familien, 4 Mio. Euro jährlich, sei in diesem Jahr gezielt auf Familien mit finanziellem Unterstützungsbedarf neu zugeschnitten worden.
Gute Spielorte für Kinder schaffen
Familienministerin Altpeter beklagte, dass der Raum für ungeplantes Spielen im Freien zunehmend eingeschränkt werde, während gleichzeitig ein stetig wachsendes organisiertes Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche entstehe. „Organisierte Angebote können ungeplantes Spiel aber nicht kompensieren. Kinder müssen auch mal unbeaufsichtigt draußen spielen können. Das fördert die soziale Entwicklung und die Kreativität."
Es sei deshalb eine wichtige Aufgabe für die Kommunen, geeignete Spielräume zu schaffen: „Kinder sollen ihr Kinderleben leben dürfen – das reicht vom Recht, auch mal laut sein zu dürfen bis zum Recht, gehört zu werden, wenn z.B. die Verkehrsführung auf dem Schulweg geändert wird. Dazu braucht es Erwachsene, die verinnerlicht haben, dass Kinder eigene Rechte haben. Hier sind wir im Jahr der Kinder- und Jugendrechte ein gutes Stück vorangekommen", so die Bilanz von Familienministerin Altpeter.
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