Tübingen:
Kleinkrafträder dürfen Mühlstraße befahren
Stand: 17.12.23 16:24 Uhr
Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde dürfen ab sofort die Mühlstraße in Tübingen befahren, Motorräder aber nicht.
Dem haben jetzt auch Regierungspräsidium und Verkehrsministerium zugestimmt. Darauf darf jetzt auch ganz offiziell das Zusatzzeichen „Kleinkrafträder frei" hinweisen. Ein solches Zusatzzeichen ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Deshalb hatte sich die Stadtverwaltung mit einem selbstgebastelten Zusatzschild beholfen. Da diese Beschilderung aber nicht zulässig war, wurde sie von Polizei und Regierungspräsidium abgelehnt. Deswegen musste die Mühlstraße vorübergehend für alle motorisierten Zweiräder freigegeben werden. Die Mühlstraße ist für Autos und Motorräder gesperrt, Busse, Taxis, S-Pedelecs und Lieferverkehr darf sie aber befahren.
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