Die Landesregierung von Baden-Württemberg will den Tierschutz im Land durch ein Mitwirkungsrecht und ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutz-vereine stärken. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nach umfassenden Beratungen mit den betroffenen Organisationen und Behörden einen Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht, den der Ministerrat heute (18. November 2014) beraten und zur Anhörung der Verbände freigegeben hat.
Gesetz gibt Tierschutzvereinen Mitwirkungsrechte„Der Gesetzentwurf über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine ist ein Meilenstein zur Stärkung des Tierschutzes in Baden-Württemberg. Unser Ziel ist es, Verwaltungshandeln im Tierschutz transparent zu machen und es anerkannten Tierschutzorganisationen zu ermöglichen, sich als Anwälte der Tiere einzubringen.
Tierschutzverbände sollen behördliche Verfahren im Tierschutz zukünftig begleiten können und erhalten auch die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen besser nachzuvollziehen. Dieses Gesetz bietet die Chance, dass Tierschutzverbände erstmals die vielfältigen Aktivitäten unserer Behörden verfolgen und so den amtlichen Tierschutz noch besser als bisher beurteilen können", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Tierschutzvereine können sich wirkungsvoller zum Anwalt der Tiere machen„Wenn anerkannte Tierschutzvereine mit dem Ergebnis von Verwaltungsverfahren letztlich nicht zufrieden sind, soll ihnen zukünftig auch ein Klagerecht zustehen – gegen ihrer Meinung nach zu geringen Tierschutz. Die Verwaltungsgerichte können dann abschließend für Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen", sagte der für den Tierschutz zuständige Minister Alexander Bonde.
Die Vereine könnten dabei Tierschutzinteressen vertreten, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein. „Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht im Naturschutz zeigen, dass Verbände verantwortungsvoll mit Mitbestimmungs- und Klagerechten umgehen. Wir werden nun die betroffenen Verbände hören, Argumente bewerten und den Entwurf soweit fertigstellen, dass er zeitnah dem Landtag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden kann", so Bonde.
Hintergrundinformationen:Nach dem Gesetzentwurf müssen sich Tierschutzverbände, die vom Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht Gebrauch machen wollen, zuerst anerkennen lassen. Voraussetzungen für die Anerkennung sind unter anderem, dass Tierschutzvereine landesweit tätig sein müssen und den Tierschutz satzungsgemäß als Hauptaufgabe verstehen.
Mehr Informationen unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-und-tiergesundheit/tierschutz/
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