Hechingen/Stuttgart:
Freiheitsstrafe für Altenpflegerin
Stand: 23.10.23 16:31 Uhr
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt die Entscheidung des Landgerichts Hechingen, das eine Pflegedienstbetreiberin wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt hatte.
Die Angeklagte pflegte etwa sechs Monate lang einen 84-jährigen Herrn. Der spielte zweimal die Woche Lotto mit immer derselben Zahlenkombination. Als er bei einer Ziehung etwa 750.000 Euro gewann, sollte das Geld auf das Konto der Pflegerin gehen und sie letztlich die Hälfte an ihn auszahlen. Stattdessen hat sie den Großteil des Geldes ausgegeben und 100.000 Euro an ihre Mutter überwiesen. Von dieser werden deshalb 100.000 Euro eingezogen. Beide Angeklagte hatten Revision eingelegt, die das Oberlandesgericht als unbegründet verwarf.
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