Positiv zu bewerten seien insbesondere die Einschränkungen bei der Wildfütterung sowie die Einführung einer winterlichen Wildruhe im Wald. „Die Wildfütterung ist ökologisch und ökonomisch problematisch und dazu in den meisten Fällen wildbiologischer Unsinn", sagt Baumann. Wild müsse wild leben. Durch Fütterungen würden Wildbestände künstlich aufgebaut, was zu großen Schäden an Waldökosystemen führe.
„Die nächste Generation von Buchen und Tannen ist zu schade, als dass sie im Pansen von Reh und Hirsch enden dürfte", betont Baumann. Damit Reh, Hirsch und Co. ihren Nahrungsbedarf reduzieren könnten, sei die zweimonatige winterliche Wildruhe wichtig, die jetzt eingeführt werde. Der NABU begrüßt ebenfalls, dass mit dem neuen Gesetz Totschlagfallen verboten sind und frei laufende Hunde und Katzen nicht mehr geschossen werden dürfen.
Das Gesetz spiegelt nach Einschätzung des NABU-Landeschefs wider, dass die Eckpunkte in einem fast zweijährigen Beteiligungsverfahren zwischen den betroffenen Interessengruppen diskutiert und ausgehandelt worden sind. „Wir Naturschützer hatten eine ganze Reihe von Kröten zu schlucken", sagt Baumann.
Sehr kritisch zu bewerten sei etwa, dass die Wildruhe von drei Monaten auf zwei Monate eingedampft wurde und zudem auch während dieser Zeit an Waldrändern gejagt werden kann. Auch die Liste der Arten, die geschossen werden dürfen, hätte deutlich gekürzt werden müssen. „Rabenkrähe und Elster, Hermelin und Baummarder sollten nicht geschossen werden", betont Baumann.
Diese Mängel schlagen sich auch in den Ergebnissen der vom NABU vor rund zwei Wochen veröffentlichten Umweltverträglichkeitsprüfung der deutschen Jagdgesetze und Gesetzentwürfe nieder. Danach erfüllt das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz gerade 30 Prozent der aus Naturschutzsicht notwendigen Anforderungen.
„Dadurch wird umso deutlicher, wie absurd die Behauptung einiger populistischer Jagdmagazine ist, bei dem neuen Gesetz handle es sich um ein Diktat des Naturschutzes", sagt Baumann. „Dass es im Ländervergleich trotzdem den ersten Platz belegt, zeigt, wie groß der Reformstau im deutschen Jagdwesen ist."
Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz schafft aus Sicht des NABU die Grundlage für die angestrebte bessere Zusammenarbeit zwischen Jägerinnen und Jägern, Naturschützerinnen und Naturschützern. So wird etwa der Wildtierbericht, der alle drei Jahre über die Situation der Wildtiere Auskunft geben soll, bei streng geschützten Arten wie Auerhuhn, Rebhuhn, Luchs und Wildkatze künftig im Einvernehmen mit der Naturschutzverwaltung verfasst.
„Dies war eine zentrale Forderung des Naturschutzes und wir sind froh, dass Grün-Rot sie umgesetzt hat. Angesichts des massiven Rückgangs der Bestände von Kiebitz, Rebhuhn und Co. können wir uns die Grabenkämpfe der Vergangenheit nicht mehr leisten", sagt Andre Baumann. Damit richtete er sich auch an Jägerinnen und Jäger und fordert diese auf, gemeinsam nach vorne zu blicken.
Zuvor hatte der NABU während des Gesetzgebungsverfahrens die jüngsten Änderungsanträge der grün-roten Landtagsfraktionen bergrüßt, die eine Stärkung des Naturschutzes zum Ziel hätten. Der NABU bat die Parlamentarierinnen und Parlamentarier diesen Anträgen zuzustimmen. Dadurch könnten Naturschutz und Jagd bei den streng geschützten Arten auf Augenhöhe zusammenarbeiten. „Ein wichtiges Ziel des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist eine bessere Zusammenarbeit von Jägerinnen, Jägern, Naturschützerinnen und Naturschützern. Angesichts des massiven Rückgangs der Bestände von Kiebitz, Rebhuhn und Co. können wir uns die Grabenkämpfe der Vergangenheit nicht mehr leisten", sagt der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann.
„Wenn diese Anträge angenommen werden, wird das Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz das aus NABU-Sicht beste Jagdgesetz Deutschlands", betont Baumann. Ein NABU-Gesetz wie von Jagdmagazinen behauptet werde es dennoch nicht sein. Bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung der deutschen Jagdgesetze und Gesetzentwürfe durch den NABU hatte sich vor rund zwei Wochen gezeigt, dass der Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes nur zu 30 Prozent die Forderungen des NABU erfüllt. Mit den jüngsten Änderungen würde sich Baden-Württemberg dennoch bundesweit an die Spitze setzen.
Gemäß der Änderungsanträge soll bei der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für das Jagd- und Wildtiermanagement nicht nur der Jagdbeirat, sondern auch der Landesbeirat für Umwelt- und Naturschutz beteiligt werden. Der Wildtierbericht soll außerdem bei streng geschützten Arten und nicht jagdbaren Arten wie Luchs, Auerhuhn und Wildkatze im Einvernehmen mit der Naturschutzverwaltung erstellt werden. Der Wildtierbericht soll zukünftig die fachliche Grundlage für das Wildtier- und Jagdmanagement sein.
Der NABU begrüßte auch den Antrag der Regierungsfraktionen, der zum Ziel hat, dass die Jagdverwaltung einen Leinenzwang für Hunde in ökologisch sensiblen Gebieten verhängen kann. Denn nicht angeleinte Hunde können während der winterlichen Ruhezeit für wild lebende Tiere eine große Gefahr darstellen, da jedes Aufschrecken den Energiespeicher der Wildtiere reduziert. „Hier ziehen Jagd und Naturschutz an einem Strang, besser gesagt an einer Leine", sagt Baumann.
An die Opposition appellierte Baumann, das Gesetz nicht mit Händen und Füßen abzuwehren. „Auch Vertreterinnen und Vertreter der Jägerschaft äußern sich mittlerweile moderater. Ich bin sicher, dass das neue Gesetz einen guten Grundstein für eine bessere Zukunft von Wald und Wild und von Jagd und Naturschutz legt."
Weitere Infos:
www.NABU-BW.de/themen/wald/jagd/
Bedeckt 2 / 2° C Luftfeuchte: 98% |
Bedeckt 4 / 6° C Luftfeuchte: 81% |
Bedeckt 1 / 3° C Luftfeuchte: 92% |