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Baden-Württemberg:

"Evakuierungsplanung zum Schutz der Bevölkerung" - Planung für KKW-Notfallschutz wird umgesetzt

Stand: 16.11.14 14:14 Uhr

Die neue Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) "Planungsge­biete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken" wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien als sachlich zuständige Katastrophenschutzbehörden zügig umgesetzt. In einem ersten Schritt muss die genaue Abgrenzung der neuen Zentralzone und der neuen Mit­telzone festgelegt werden, für die eine Evakuierungsplanung zum Schutz der Bevölkerung aufzustellen ist. Dabei sind örtliche Gegebenheiten wie Geländestruktur, Besiedlungsverhältnisse und Verwaltungsstrukturen zu berücksichtigen.

Innenminister Reinhold Gall sagte:„Die Regierungspräsidien stimmen nun mit den Landrats­ämtern und Gemeinden die Grenzen der Planungsgebiete ab - Transparenz ist oberstes Gebot"

Die Regierungspräsidien haben nun nach Abstimmung mit dem Innenmi­nisterium den unteren Katastrophenschutzbehörden in den Stadt- und Landkreisen einen ersten unter fachlichen Aspekten erarbeiteten Vor­schlag für die Abgrenzung der Planungsgebiete an den Rändern übermit­telt. „Dieser soll auch mit den betroffenen Gemeinden in einem möglichst transparenten Verfahren abgestimmt werden", hat Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 14. November 2014, in Stuttgart betont.

Eine unter Federführung des Innenministeriums Baden-Württemberg for­mulierte Rahmenempfehlung zur Evakuierungsplanung soll von der Innenministerkonferenz bei ihrer Herbstsitzung am 11./12. Dezember in Köln verabschiedet werden und den planenden Behörden ergänzende, einheitliche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Umzusetzen sind auch neue Vorgaben für den „Aufenthalt in Gebäuden" sowie die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten. „Uns ist bewusst, dass das Land und die Kommunen durch die Umsetzung der neuen Empfehlungen vor eine gro­ße Herausforderung gestellt sind. Der Schutz unserer Bevölkerung gebie­tet aber, dass wir uns dieser schwierigen Aufgabe annehmen", unterstrich Minister Gall.

In Baden-Württemberg gelten die Empfehlungen für die Umgebung der Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb in Neckarwestheim, Philippsburg, Fe­ssenheim (F), Gundremmingen (Bayern) und Beznau/Leibstadt (CH). An­fragen zur Neuplanung beantworten die jeweils zuständigen Regierungs­präsidien.

Nach dem Reaktorunfall in Fukushima hat sich die Strahlenschutzkom­mission (SSK) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter anderem mit dem Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen befasst und die derzeit gültigen Planungszonen für den externen Notfallschutz aus den „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" vom 21. September 2008 überprüft.

Zum dritten Jahrestag des Reaktorunfalls im März 2014 hat die Strahlen­schutzkommission empfohlen, erweiterte Planungsgebiete für die zentra­len Katastrophenschutzmaßnahmen Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden und Jodblockade wie folgt festzulegen:

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