Innenminister Reinhold Gall sagte:„Die Regierungspräsidien stimmen nun mit den Landratsämtern und Gemeinden die Grenzen der Planungsgebiete ab - Transparenz ist oberstes Gebot"
Die Regierungspräsidien haben nun nach Abstimmung mit dem Innenministerium den unteren Katastrophenschutzbehörden in den Stadt- und Landkreisen einen ersten unter fachlichen Aspekten erarbeiteten Vorschlag für die Abgrenzung der Planungsgebiete an den Rändern übermittelt. „Dieser soll auch mit den betroffenen Gemeinden in einem möglichst transparenten Verfahren abgestimmt werden", hat Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 14. November 2014, in Stuttgart betont.
Eine unter Federführung des Innenministeriums Baden-Württemberg formulierte Rahmenempfehlung zur Evakuierungsplanung soll von der Innenministerkonferenz bei ihrer Herbstsitzung am 11./12. Dezember in Köln verabschiedet werden und den planenden Behörden ergänzende, einheitliche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Umzusetzen sind auch neue Vorgaben für den „Aufenthalt in Gebäuden" sowie die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten. „Uns ist bewusst, dass das Land und die Kommunen durch die Umsetzung der neuen Empfehlungen vor eine große Herausforderung gestellt sind. Der Schutz unserer Bevölkerung gebietet aber, dass wir uns dieser schwierigen Aufgabe annehmen", unterstrich Minister Gall.
In Baden-Württemberg gelten die Empfehlungen für die Umgebung der Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb in Neckarwestheim, Philippsburg, Fessenheim (F), Gundremmingen (Bayern) und Beznau/Leibstadt (CH). Anfragen zur Neuplanung beantworten die jeweils zuständigen Regierungspräsidien.
Nach dem Reaktorunfall in Fukushima hat sich die Strahlenschutzkommission (SSK) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter anderem mit dem Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen befasst und die derzeit gültigen Planungszonen für den externen Notfallschutz aus den „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" vom 21. September 2008 überprüft.
Zum dritten Jahrestag des Reaktorunfalls im März 2014 hat die Strahlenschutzkommission empfohlen, erweiterte Planungsgebiete für die zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden und Jodblockade wie folgt festzulegen:
Leichter Regen 12 / 14° C Luftfeuchte: 93% |
Leichter Regen 15 / 16° C Luftfeuchte: 97% |
Leichter Regen 12 / 13° C Luftfeuchte: 96% |