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Baden-Württemberg:

CDU-Hitzler: "Misstrauen in Arbeit der Landesregierung" - Kompletter Vorstand des Notarvereins zurückgetreten

Stand: 16.11.14 13:49 Uhr

"Es ist schon ein erschreckendes Zeichen der Ignoranz seitens der Landesregierung und insbesondere von Justizminister Stickelberger, wenn selbst der Rücktritt des kompletten Vorstands des Württembergischen Notariatsvereins am 11.Oktober 2014 zu keinerlei Reaktionen durch die Landesregierung führt." Das sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der CDU-Landtagsfraktion, Bernd Hitzler MdL, am Sonntag, 16. November 2014. Bis heute warte man auf eine Erklärung, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem Rücktritt gezogen habe.

„Vorstandsrücktritt beim Württembergischen Notarverein zeigt Misstrauen in die Arbeit der Landesregierung", sagte Hitzler.

Auch wolle man wissen, so Hitzler,  "was sie unternehmen will, um die geforderte sozialverträgliche Umsetzung der Reform des Notariats- und Grundbuchwesens für die rund 3.000 Betroffenen zu gewährleisten. Dass die Betroffenen ernstgenommen werden wollen und neben der sozialen Komponente auch eine Berücksichtigung der erheblichen auf sie zukommenden Veränderungen einfordern, ist mehr als verständlich"  

Hitzler sagte: „Noch im Juni 2014 hatte Minister Stickelberger betont, dass ein solch immenses Vorhaben nur gemeinsam mit den Bediensteten zu meistern sei und dass es das Hauptanliegen der Landesregierung sei, die Reform für alle Betroffenen sozialverträglich umzusetzen. Doch daran sieht sich wenige Monate später anscheinend niemand mehr gebunden."

"Die CDU geführte Vorgängerregierung hatte sehr wohl vorgesehen, die bereits 2009 beschlossenen Reformen nicht auf dem Rücken der Bediensteten zu vollziehen", betonte Hitzler. Das Land habe bisher immer gut von den Einnahmen der Notariate profitiert. „Jetzt ist es an der Zeit, den Bediensteten für die Vorbereitung und Durchführung dieser Jahrhundertreform zu danken und nicht ihre Wünsche zu ignorieren", sagte Hitzler.

Hintergrundinformationen:

Durch die Notariats- und Grundbuchreform werden den Angaben Hitzlers zufolge alle stattlichen Notariate in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2018 aufgehoben. Notarielle Dienstleistungen werden dann ausschließlich durch freiberufliche Notare erbracht. Die bisher in den stattlichen Notariaten angesiedelten gerichtlichen Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden auf die Amtsgerichte übertragen. Die Vorbereitung und die Durchführung dieser Jahrhundertreform in der Justiz soll durch die Notariatsbeschäftigten zusätzlich zum normalen Geschäftsbetrieb erledigt werden.

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