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Stuttgart:

"gezielt Impulse setzen, junge Menschen zum Umdenken bringen"- Neues Jugendarrestgesetz beschlossen

Stand: 13.11.14 23:39 Uhr

Der Landtag hat am heutigen Donnerstag, 13. November 2014, das von Justizminister Rainer Stickelberger eingebrachte Gesetz über die Gestaltung und Durchführung des Jugendarrestes in Baden-Württemberg beschlossen. Damit wird der Vollzug des Jugendarrestes erstmals landesgesetzlich geregelt, das Gesetz soll am 1. März 2015 in Kraft treten. Bislang gelten bundesrechtliche Bestimmungen. "Zeitgemäß, erziehungswissenschaftlich fundiert und konsequent an der Leitidee des sozialen Trainings ausgerichtet - das ist der Jugendarrest, wie wir ihn in unserem neuen Gesetz festschreiben", sagte der Justizminister.

Die gezielte pädagogische Förderung und Stärkung der sozialen Kompetenzen straffälliger junger Menschen sei dabei besonders wichtig. Damit werde weiteren strafbaren Handlungen vorgebeugt. „Im Jugendarrest, der höchstens vier Wochen dauert, müssen wir gezielt Impulse setzen, die die jungen Menschen zum Umdenken bringen", erläuterte Stickelberger.

Dafür würden sie sich mit der begangenen Straftat, deren Ursachen und Folgen auseinandersetzen. Nicht zuletzt gehe es um ein gestärktes Verantwortungsbewusstsein und um Einfühlungsvermögen in die Situation der Opfer. Im Jugendarrest gebe es zudem die Möglichkeit, umfangreiche Beratungs-, Bildungs-, Informations- und Beschäftigungsangebote zu nutzen: „"Damit die Maßnahmen auch über die Arrestzeit hinaus wirken, können außerdem Hilfs- und Beratungsangebote außerhalb der Jugendarrestanstalten vermittelt werden", berichtete der Minister.

Weitere Informationen:

Es gibt zwei Jugendarrestanstalten in Baden-Württemberg: Für den badischen Landesteil befindet sich die zentrale Anstalt in Rastatt. Sie ist eine Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe. In Rastatt stehen 51 Arrestplätzen zur Verfügung (13 für Frauen, 38 für Männer).

Die Zuständigkeit der Jugendarrestanstalt in Göppingen umfasst den württembergischen Landesteil. Sie ist eine eigenständige Vollzugseinrichtung und bietet 31 Arrestplätze (9 für Frauen, 22 für Männer).

Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg 1661 Jugendarreste vollzogen, 2012 waren es 1820 und im Jahr 2011 insgesamt 1877. Bei 75 Prozent der Arreste im Jahr 2013 handelte es sich um sogenannte Dauerarreste von einer bis zu vier Wochen. 15 Prozent waren Freizeitarreste, die eine bis zwei Freizeiten (Wochenenden) umfassen. 9 Prozent entfielen auf Kurzarreste von zwei bis vier Tagen Dauer.

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