Für Patientinnen und Patienten besteht keine gesetzliche Masken- und Testpflicht mehr. Auch für Besucherinnen und Besucher entfällt die Testpflicht. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt im ganzen Klinikum jedoch bis einschließlich 7. April 2023 weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die auf dem Gelände des Klinikums befindlichen Corona-Schnelltest-Container wurden zum 28. Februar geschlossen. Der Corona-Live-Ticker auf der Website des Klinikums wurde eingestellt.
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