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Fast alle Corona-Beschränkungen aufgehoben - Maskenpflicht bei Besuch gilt weiterhin

Stand: 01.03.23 16:40 Uhr

Mit der Aufhebung der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgrund der weiterhin stabilen Infektionslage entfallen die in dieser Verordnung geltenden Schutzmaßnahmen. Auch am Universitätsklinikum Tübingen werden daher ab dem 1. März 2023 nahezu alle Corona-Regelungen aufgehoben.

Fast drei Jahre lang durfte das Uniklinikum nicht oder nur mit Einschränkungen betreten werden. Zum 1. März sind nun nahezu alle Corona-Regelungen aufgehoben worden:

Für Patientinnen und Patienten besteht keine gesetzliche Masken- und Testpflicht mehr. Auch für Besucherinnen und Besucher entfällt die Testpflicht. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt im ganzen Klinikum jedoch bis einschließlich 7. April 2023 weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die auf dem Gelände des Klinikums befindlichen Corona-Schnelltest-Container wurden zum 28. Februar geschlossen. Der Corona-Live-Ticker auf der Website des Klinikums wurde eingestellt.

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