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Tübingen / Berlin:

"Selbstbestimmt entscheiden" - Widmann-Mauz legt Eckpunktepapier zur Sterbebegleitung vor

Stand: 13.11.14 11:37 Uhr

Einen Tag vor ihrer Plenarrede zum Thema Sterbehilfe im Deutschen Bundestag legt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit und Wahlkreisabgeordnete Tübingens, Annette Widmann-Mauz MdB, gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB ein Eckpunktepapier zur nachhaltigen Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland vor. Die betroffenen Patienten würden dringend die nötige Hilfestellung benötigen, um ihre Wünsche für die Sterbephase formulieren zu können, und um selbstbestimmt über Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten zu entscheiden, sagte Widman-Mauz.

Widmann-Mauz erklärt dazu: "Es ist mir ein Herzensanliegen, dass schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase bestmöglich begleitet, versorgt und gepflegt werden. Zu dieser Begleitung gehört auch, durch eine umfassende Beratung über die Möglichkeiten der Palliativ- und Hospizangebote die Angst vor einem leidvollen Weg zu lindern. Zwei Drittel der Menschen verbringen ihre letzte Lebensphase in einer stationären Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus."

 

Die Staatssekretärin sagte weiter: "Sie brauchen die nötige Hilfestellung, um ihre Wünsche für die Sterbephase formulieren und selbstbestimmt über Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten entscheiden zu können. Wir wollen eine qualifizierte Sterbebegleitung sicherstellen, die an den individuellen Bedürfnissen und Wünschen ausgerichtet ist. Dies kann eine hospizliche Begleitung oder die Begleitung durch Angehörige sein. Wichtig ist, dass allen an der Versorgung Beteiligten diese Wünsche bekannt sind und sie entsprechend handeln können."

Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehle es noch an ausreichenden Hospiz- und Palliativangeboten. Mit den geplanten gesetzlichen Regelungen solle die Hospizarbeit finanziell besser gefördert werden. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen solle zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in den Altenpflegeeinrichtungen solle die Hospiz - und Palliativversorgung ausgebaut werden.

Um Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Zudem sollen Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten.

Das von Annette Widmann-Mauz geleitete „Nationale Forum "Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland" im Bundesministerium für Gesundheit habe wesentliche Denkanstöße zu dem Eckpunktepapier geliefert.

„Im Zuge der Arbeiten an dem Eckpunktepapier war es mir besonders wichtig, unseren Vorschlägen ein realistisches Alltagsbild von der ambulanten und stationären Palliativversorgung und der weitgehend ehrenamtlich organisierten Hospizarbeit zugrunde zu legen. Durch den intensiven Austausch mit den Palliativmedizinern, den Palliativpflegekräften und den ehrenamtlich Tätigen im Wahlkreis habe ich wertvolle Anregungen und wichtige Impulse erhalten."

Die Tübinger Bundestagsabgeordnete ist Mitglied im Förderverein „Ein Hospiz für Tübingen", der sich für ein stationäres Hospiz im Landkreis Tübingen einsetzt. Durch ihr persönliches Engagement will sie vor allem die notwendige Palliativ- und Hospizarbeit in unserer Region unterstützen und für den damit verbundenen Dienst am Menschen werben.

Das Eckpunktepapier und weitere Informationen finden Sie auf www.bundesgesundheitsministerium.de

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