Die FDP-Landtagsfraktion fordere die Korrektur in den ersten 100 Tagen der neuen Landesregierung im Jahr 2016
Bullinger erläuterte, das Jagdrecht sei im deutschen Rechtskreis ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht, das in der Bundesrepublik unter dem besonderen Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes stehe: „Der Tenor des Misstrauens und die Eingriffe ins Eigentum stellen einmal mehr unter Beweis, welch gestörtes Verhältnis Grün und Rot zu Eigentum, zur Eigenverantwortung und zum ehrenamtlichen Engagement haben."
Bullinger warf Grün-Rot vor, die Jäger und den Landtag gleichermaßen zu entmündigen. Durch die zahlreichen Ermächtigungsregelungen im Gesetz, könne der Minister für den Ländlichen Raum Jagdpolitik künftig im Wege von Rechtsverordnungen am Parlament vorbei betreiben. Mit Blick auf die Jäger ziehe sich das grün-rote Credo durch das Gesetz: „Verbieten, bevormunden, vorschreiben, gängeln. Wir Liberalen haben ein anderes Weltbild vom mündigen Bürger." Als „völlig verfehlt" bezeichnete der FDP-Abgeordnete zudem die Wildschadensregelungen im neuen Gesetz.
Abschließend erklärte Bullinger für die FDP-Landtagsfraktion: „Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und für die Praxis untaugliche Gesetzeswerk ab,
weil es die kundigen Jäger und Heger bevormundet und gängelt,weil es Eigeninitiative und Ehrenamt bestraft,weil es keine praxistauglichen Wildschadensregelungen vorsieht,weil es durch viele Ermächtigungen am Landtag vorbei der Exekutive Tür und Tor öffnet,weil es Bürokratie nicht abbaut, sondern Bürokratie mehrt,weil es für den ländlichen Raum insgesamt schädlich sein wird undweil es die im Grundgesetz verankerte Eigentumsrechte mit Füßen tritt."
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