Die Unternehmen seien in Anbetracht des stetig wachsenden Fachkräftemangels von sich aus darum bemüht, auch Arbeitnehmer mit Handicap einzustellen, sagt Jan Vetter von der Südwestmetall-Bezirksgruppe Reutlingen. Dafür bedürfe es keinerlei Androhungen hoher Strafen.
Er hält die Abgabe für rechtswidrig, weil sie den Firmen unmögliches abverlange. Fast 80 Prozent derer, die diese bereits zahlen würden, fänden nicht genügend geeignete Bewerber mit Schwerbehinderung, zumal die Frage danach in einem Vorstellungsgespräch nicht zulässig sei. Somit würden viele Jobsuchende mit Schwerbehinderung gar nicht erkannt.
Wer sich also bemühe, aber niemanden kriege, der sollte von der Zahlungspflicht befreit werden, fordert Vetter.
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