Die Änderungen der BEG für Wohngebäude betreffen sowohl Einzelmaßnahmen bei energetischen Sanierungen als auch umfassende Umbaupakete. Um die bestmögliche Förderung zu erhalten, sollten sich Eigentümer fachkompetent beraten lassen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. So stellen Sanierungswillige sicher, dass neue Regelungen nicht an ihnen vorbeigehen.
Dies betrifft zum Beispiel sogenannte serielle Sanierungen: Wer vorgefertigte Bauelemente für Fassade oder Dach verwendet, erhält zukünftig 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Voraussetzung ist, dass das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale.". Dieser so genannte SerSan-Bonus kann zusätzlich zu den Bonusförderungen für die Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder der Nachhaltigkeitsklasse (NH) gewährt werden.
Schon vor den Änderungen sah die BEG eine höhere Förderung für diejenigen Wohngebäude vor, die aufgrund des energetischen Sanierungsstandes zu den schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes (Worst Performance) gehören. Von dem sogenannten Worst Performance Buildings, (WPB) profitieren zukünftig nicht nur mehr Baumaßnahmen: Er greift ab 2023 nämlich schon bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE.
Bisher mussten die Gebäude durch die Sanierung mindestens die Stufe 55 oder 40 erreichen. Der Bonus wird zudem deutlich angehoben - von fünf auf zehn Prozent. Ein Tipp der Energieberatung der Verbraucherzentrale: Der WPB-Bonus kann mit den Bonusförderungen für das Erreichen der EE- oder NH-Klasse kombiniert werden. Bei gemeinsamer Beantragung von WPB- und SerSan-Bonus erhöht sich der jeweils anzusetzende Tilgungszuschuss um 20 Prozentpunkte.
Förderdarlehen der KfW werden bei Kreditinstituten beantragt. Für die Antragstellung und die spätere Durchführung der geförderten Sanierungsmaßnahmen ist die Mitwirkung einer Expertin oder eines Experten aus der so genannten Energie-Effizienz-Expertenliste erforderlich.
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