Bischof Gebhard Fürst | Bildquelle: RTF.1

Rottenburg/Stuttgart:

Neue Grundordnung für Kirchenmitarbeiter

Stand: 18.12.22 16:46 Uhr

Ab Januar gilt für Mitarbeiter der katholischen Kirche in Württemberg eine neue Grundordnung.

Bischof Gebhard Fürst von der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat diese mit seiner Unterschrift jetzt in Kraft gesetzt. Danach ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung der Mitarbeiter dem dienst- und arbeitsrechtlichen Zugriff des Dienstgebers entzogen. Das gilt vor allem für das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Heißt also: Die persönliche Lebensführung ist kein Kündigungsgrund mehr. Die neue Grundordnung gilt für Arbeitnehmer, aber auch für Azubis und ehrenamtliche Organmitglieder wie Kirchengemeinderäte. Für Kleriker, also Priester und Diakone sowie für Weihekandidaten und Ordensmitglieder gilt darüber hinaus das Recht der Weltkirche.
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