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Leinfelden-Echterdingen:

VHS-Verband will noch mehr Bildungszeit - Bezahlte Freistellung auch für Allgemeine Weiterbildung

Stand: 11.11.14 18:17 Uhr

Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg begrüßt das aktuell auf den Weg gebrachte Bildungszeitgesetz der grün-roten Landesregierung "als einen guten ersten Schritt in die richtige bildungspolitische Richtung. "Verbandsdirektor Hermann Huba weist "allerdings nachdrücklich darauf hin", dass die Allgemeine Weiterbildung auch so sehr von beruflicher Bedeutung sei, dass sie in einem zweiten Schritt in das Gesetz aufgenommen gehöre.

 "Die grün-rote Landesregierung erfüllt ein weiteres Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung, indem sie ein Bildungszeitgesetz auf den Weg bringt." Das teilte der VHS-Verband jetzt in einer Presseerklärung mit:

 Zwar sei in dem Gesetzesentwurf keine Bildungszeit für allgemeine Weiterbildung vorgesehen, aber: "Außer für die berufliche Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung ausdrücklich auch gedacht für die politische Weiterbildung zum Ausbau der gesellschaftlichen Teilhabe und für Weiterbildung zur Stärkung des Ehrenamts.", heißt es in der Pressemittelung.

"So gesehen hätte das Gesetz auch deutlich restriktiver ausfallen können", sagt Hermann Huba, Direktor des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg, "es handelt sich also um einen guten ersten Schritt in die richtige bildungspolitische Richtung."

Der VHS-Verband stelle damit in Rechnung, dass schon der jetzt gefundene Kompromiss aus der Perspektive der Arbeitgeber ein großer Schritt sei,  "wenn auch vor allem symbolisch und weniger wirtschaftlich, denn das Beteiligungsverhalten in anderen Bundesländern lässt keine schwerwiegenden wirtschaftlichen Belastungen erwarten."

Das Ziel des Bildungszeitgesetzes sei es, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu erhöhen und zu fördern, und zwar durch die bezahlte Freistellung an bis zu fünf Tagen pro Jahr für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.

"Das ist ein sehr guter Anfang und bekanntlich beginnt ja selbst der längste Weg mit einem ersten Schritt", sagt VHS-Verbandsdirektor Huba zur erwünschten Weiterentwicklung des Gesetzes: "Im zweiten Schritt sollten die Angebote der allgemeinen Weiterbildung aufgenommen werden, insbesondere psychologische und soziale Schlüsselqualifikationen, der Kreativ- und der Entspannungsbereich. Denn zum einen ist es mit der Abgrenzbarkeit von Allgemeiner und Beruflicher Weiterbildung ja ohnehin nicht weit her und zum anderen ist eine gute Allgemeinbildung erwiesenermaßen die beste Vorbereitung auf noch unbekannte berufliche Herausforderungen."

Die Volkshochschulen sind nach eigenen Angaben die größten Träger der Allgemeinen Weiterbildung in Baden-Württemberg und offerieren ein umfangreiches Kursprogramm, auch in der beruflichen Qualifizierung. Zum Volkshochschulverband Baden-Württemberg gehören 172 Volkshochschulen mit über 730 Außenstellen.

Die Einrichtungen bieten ein flächendeckendes Netz an vielfältigen Angeboten zur Allgemeinbildung, Gesundheitsbildung, in den Sprachen und zur beruflichen Qualifizierung sowie in der Alphabetisierung, Grundbildung und zum Nachholen von Schul­abschlüssen. Informationen über die Arbeitsfelder der Volkshochschulen gibt es auf der Homepage des Volkshochschulverbandes: www.vhs-bw.de.

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