Rollstuhlfahrer | Bildquelle: pixabay.com

Region Neckar-Alb:

Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Stand: 04.12.22 10:17 Uhr

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Reutlingen hin.

Diese Arbeitgeber müssen bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten der zuständigen Arbeitsagentur melden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht das elektronisch über die kostenfreie Software IW-Elan. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Um diese zu berechnen, kann ebenfalls die Software verwendet werden.
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