Doch jetzt verlange das Studentenwerk e.V. anstatt der herkömmlichen Miete eine Nutzungsentschädigung, die etwa 150 € teurer ist als die Durchschnittsmiete. Das Studentenwerk e.V. habe dann Einzelpersonen, die zum großen Teil nur wenig Geld hätten, auf die Differenz zwischen Nutzungsentschädigung und Miete verklagt. Eine außergerichtliche Einigung wurde abgelehnt. Der Prozess startet am Donnerstag.
Der Rechtsstreit besteht zwischen dem Verein Studentenwerk e.V. (der nicht mit dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim, Anstalt des öffentlichen Rechts verwechselt werden darf), und einzelnen Bewohnern der Münzgasse 13. Andere Akteure sind nicht involviert.
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