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Bruchsal:

Ministerielle Aufsicht ungenügend - FDP fordert klare Konsequenzen aus Häftlings-Hungertod

Stand: 11.11.14 10:31 Uhr

Die bisherigen Erklärungen des Justizministeriums zum Todesfall in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zeigen nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, und des justizpolitischen Sprechers Ulrich Goll, dass die ministerielle Aufsicht über das Gefängnis Bruchsal hinter dem Maß des Erforderlichen zurückblieb. Die FDP zeige jetzt mit einer parlamentarischer Initiative auf, wie auf die bekannt gewordenen Defizite im Zusammenhang mit Todesfall in der JVA Bruchsal zu reagieren ist. Berichts- und Begründungspflichten im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrests müssen überprüft werden, so die FPD-Politiker.

Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der Aufsicht gerade im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes zukommt, in dem die Grundrechte besonders eingeschränkt werden, müsse der Fall zum Anlass für eine umfassende Überprüfung der Aufsichts- und Begründungsregeln sowie ihrer praktischen Umsetzung genommen werden, so Rülke und Goll.

Die FDP-Landtagsfraktion habe daher einen Antrag in das parlamentarische Verfahren gegeben, mit dem der Landtag die Landesregierung auffordert unter anderem zu berichten,

Darüber hinaus soll die Landesregierung aufgefordert werden,

„Schlussendlich wollen wir", so Goll, „dass die Landesregierung dem Landtag über die Umsetzung des Ersuchens schriftlich Bericht erstattet." Rülke sagte dazu weiter: „Mit dem Antrag entspricht die FDP-Landtagsfraktion in konstruktiver Weise dem verfassungsrechtlichen Kontrollauftrag des Parlamentes. Wir gehen davon aus, dass die anderen Fraktionen dem Antrag zustimmen werden."

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