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Tübingen:

Landkreis bekommt Recht im Streit mit Krankenkassen

Stand: 09.11.14 15:54 Uhr

Beim Rechtsstreit um die Kostenaufteilung bei der Integrierten Leitstelle in Tübingen haben jetzt DRK und Landkreis vom Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.

Der VGH bestätigt damit das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichts, gegen das die Krankenkassen Berufung eingelegt hatten. Die Krankenkassen hatten gefordert, dass die laufenden Personal- und Betriebskosten zu gleichen Teilen von Feuerwehr und Rettungsdienst getragen werden. Der Landkreis Tübingen hingegen wollte eine Kostenaufteilung von 65 Prozent für den Rettungsdienst und 35 Prozent für die Feuerwehr.
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