Letztendlich konnte mit dem Vorschlag der Antragstellerin, während der Brutzeit des Rotmilans die Anlagen tagsüber abzuschalten, die Genehmigungsfähigkeit für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen hergestellt werden. In Zukunft könnte diese pauschale Abschaltung durch die Verwendung eines kamerabasierten Abschaltsystems ersetzt werden. Dadurch müssten die Anlagen nur noch bei heranfliegenden Rotmilanen stillstehen. Die Antragstellerin hat nun drei Jahre Zeit, ihr Vorhaben umzusetzen.
Der Genehmigungsbescheid und die genehmigten Antragsunterlagen können ab Montag, 8. August 2022, für zwei Wochen in den Rathäusern der Gemeinden Sonnenbühl, Engstingen und Lichtenstein sowie beim Umweltschutzamt des Landratsamts Reutlingen eingesehen werden.
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