Verpackungsmüll | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Verpackungssteuer gilt weiterhin

Stand: 01.07.22 14:44 Uhr

Die Verpackungssteuer in Tübingen wird weiterhin erhoben.


Das hat der Gemeinderat mit 20 zu 13 Stimmen beschlossen. Bis zur Entscheidung über die Revision am Bundesverwaltungsgericht zieht die Stadtverwaltung die Steuer noch nicht ein.

Die Betriebe erhalten noch keinen Festsetzungsbescheid, können aber Vorauszahlungsbescheide beantragen – beispielsweise, wenn sie aus steuerlichen Gründen Vorauszahlungen leisten möchten. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer für ungültig erklären, erhalten die Betriebe das Geld entsprechend ihrer Vorauszahlungen zurück.

Im März hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Verpackungssteuer für unwirksam erklärt. Sie verstoße gegen das Abfallrecht des Bundes, so die Begründung. Dagegen hat die Stadt Revision eingelegt.

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