Zuständig ist die Abteilung 3 - Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen. Die Anträge können unter www.streuobst-bw.info heruntergeladen und ausgefüllt werden.
\r\nAntragsteller können Aufpreisinitiativen, Gemeinden, Vereine, Mostereien, Landschaftserhaltungsverbände, aber auch Gruppen von Privatpersonen sein. „Damit wollen wir dazu anregen, Netzwerke vor Ort zu bilden und das Engagement für die Streuobstwiesen zu bündeln\", erklärt Lede Abal. Die Frist für die Beantragung der Baumschnitt-Prämie des Landes läuft bis zum 15. Mai 2015.
\r\nDie Antragsgemeinschaften sollen dazu ein kleines Schnittkonzept vorlegen, das sich über fünf Jahre erstreckt. Die Antragschancen erhöhen sich durch Einhaltung einiger Kriterien wie Angaben zur Verwertung des Mahdgutes, Verzicht auf synthetische Pestizide und Düngemittel, der Anteil an Obstbäumen mit einer Stammhöhe über 1,60 Metern, Umweltbildungsaktivitäten beispielsweise mit Schulen, sowie faire Preise für die Bewirtschafter. „Damit schaffen wir Anreize, sich über den reinen Schnitt hinaus für die Kulturlandschaft zu engagieren\", so Lede Abal.
\r\n„Das Schwäbische Streuobstwiesenparadies ist Teil des Markenkerns unseres ländlichen Raums. Es ist touristisch attraktiv, liefert leckeres Tafelobst und Getränke und ist Teil einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion, die meist regional vertrieben und beworben wird\", erklärt Lede Abal. Die Förderung durch sei ein wichtiger neuer Baustein zur nachhaltigen Bewirtschaftung und damit Erhaltung dieses Kleinods. Möglich wird sie durch einen Haushaltsantrag der Grünen, der den Etat für Streuobst um 1,5 Millionen Euro erhöht.
\r\nDie Wirkung des Programms soll weit über die Mindestförderperiode hinausreichen: „Schon mit zwei Schnitten innerhalb von fünf Jahren können Bäume für die nächsten Jahrzehnte revitalisiert werden. In den Haushaltsberatungen werden wir uns daher dafür einsetzen, die dafür zur Verfügung stehenden Mittel noch einmal deutlich aufzustocken\", so Lede Abal. Mit vergleichsweise geringem Aufwand könne so ein relevanter Teil des Streuobst-Bestandes gesichert werden. „Grün-Rot verbindet damit Naturschutz, Heimat und Genuss in einer Hand\", sagt Lede Abal.
\r\nBaden-Württemberg besitzt rund 120.000 ha Streuobstwiesen und damit die größten Bestände Europas. Diese weisen mit ihren über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie über 3.000 Obstsorten eine der höchsten Werte biologischer Vielfalt in Europa aus.
\r\n.Die Schnittförderung ist Teil einer umfassenden Streuobstkonzeption der Landesregierung. Diese will die Pflege und Vermarktung von Streuobst fördern.
\r\nWeitere Informationen zur Schnittprämie unter: www.streuobst-bw.info > Förderung > Förderung Baumschnitt oder beim Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter 0711/126-2185.
\r\nAuf der Seite können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden.
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