Universität Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Soll die Eberhard Karls Universität umbenannt werden?

Stand: 13.05.22 16:20 Uhr

Die beiden historischen Namensgeber der Universität Tübingen, Graf Eberhard im Bart und Herzog Karl Eugen, stehen beide im Zusammenhang mit Antisemitus-Vorwürfen. Genau aus diesem Grund entstehen seit den 70er Jahren immer wieder Diskussionen um den Uni-Namen. Der Senat will nun bis spätestens September dieses Jahres entscheiden, ob die Universität ihren Namen behalten wird oder ob sie sich umbenennt.


Die Universität Tübingen veröffentlichte zu den beiden Namensgebern ein Gutachten an dem mehrere Historiker gearbeitet haben. Den Vorsitz der Kommission hatte Historikerin Sigrid Hirbodian, die während einer Online-Pressekonferenz, den komplexen Hintergrund der beiden Persönlichkeiten skizzierte.

So sei Graf Eberhard, der die Uni 1477 gegründet hat, durchaus belegbar judenfeindlich gewesen. Im 15. Jahrhundert hätte er sich damit aber in keiner Weise von seinen Zeitgenossen unterschieden. Von den Nationalsozialisten wurde er später als Held verehrt. „Wenn man also Eberhard heute als Antisemiten bezeichnet, dann muss man aufpassen, dass man nicht auf diese historisch absolut unkorrekte Stilisierung durch das NS-Schrifttum reinfällt", erklärt Hirbodian. Herzog Karl Eugen wird zusätzlich eine despotische Regierungsweise vorgeworfen. Seine Regierungspraxis müssen man sich ganz genau anschauen, erklärt Hirbodian.

Aufgrund der immer neuen Diskussionen und den aktuellen Bemühungen im Umgang mit schwierigen Namensgebern und deren Rolle zu Lebzeiten, will der Senat nun eine breit geführte Diskussion führen, die allerdings nicht unnötig in die Länge gezogen werden soll.

„Die Länge einer Diskussion bestimmt nicht zwingend die Qualität einer Diskussion, die Fundiertheit einer Urteilsbildung. Die Senatorinnen und Senatoren würden gerne diese Debatte noch im Sommersemester abschließen", erklärt Uni-Rektor Bernd Engler.

Eine erste Aussprache innerhalb einer Senatssitzung findet am 2. Juni statt. Eine Sondersitzung wird es dann am 1. Juli geben, einen möglichen Abschluss am 21. Juli.

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