Einlasskontrollen im Einzelhandel. Bilder wie diese gehören in Baden-Württemberg schon jetzt der Vergangenheit an. Wer will, kann wieder unbeschränkt shoppen gehen. Einzige Einschränkung: Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Was in Baden-Württemberg schon gilt, soll jetzt auch bundesweit umgesetzt werden.
Weitere Lockerungen sind für den 4. März vorgesehen. Diesmal betreffen sie Gastronomie, Hotels und Großveranstaltungen. Am 20. März würde dann der Großteil der Einschränkungen entfallen - mit Ausnahme von Maskenpflicht, Abstand und Testpflicht in bestimmten Bereichen. Aber: Die Pandemie sei unberechenbar, und deshalb müssten die Länder weiterhin Handlungsspielraum haben, sagte Kretschmann.
"Ich habe deshalb heute für das Land Baden-Württemberg eine Protokollerklärung abgegeben, in der wir den Bundestag auffordern, es den Ländern über den 19. März hinaus zu ermöglichen, Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu ergreifen, damit wir weiterhin bei Bedarf einen Instrumentenkasten, einen wirksamen Instrumentenkasten haben", sagte Kretschmann.
So könne man beispielsweise in Hot Spots schnell reagieren. Kretschmann mahnte auch: Weniger Regeln bedeuteten mehr Eigenverantwortung. Und er forderte die Bürger zur Vorsicht auf. Insbesondere sollten sie sich impfen lassen. Deshalb hätten die Ministerpräsidenten die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht bekräftigt.
Kretschmann endete mit den Worten: "Wenn wir alle vorsichtig bleiben und die Impflücke schließen, dann haben wir eine gute Chancen auf ein Ende der Pandemie, und dann werden wir unsere Freiheit ganz zurückgewinnen."
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