Manne Lucha | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Absonderungs-Regeln werden angepasst

Stand: 26.01.22 14:44 Uhr

Genesene mit Impfung müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne.

In der „Corona-Verordnung Absonderung" regelt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, wer in Baden-Württemberg in Absonderung, Quarantäne und Isolation muss. Vor allem in einem Punkt passt das Ministerium jetzt die Regeln an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an. Die Änderungen treten am morgigen Mittwoch (26. Januar) in Kraft.

In der „Corona-Verordnung Absonderung" regelt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, wer in Baden-Württemberg in Absonderung, Quarantäne und Isolation muss. Vor allem in einem Punkt passt das Ministerium jetzt die Regeln an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an. Die Änderungen treten am morgigen Mittwoch (26. Januar) in Kraft.

Wie bislang schon ausgenommen von der Pflicht zur Quarantäne sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, wenn sie geimpft oder genesen bzw. aufgefrischt sind. Künftig gelten nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.

Konkret sind damit von morgen an Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht ausgenommen:

Weiterhin gibt es in der aktualisierten Corona-Verordnung Absonderung folgende Änderungen:

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