In einer Email, die uns, zahlreichen Redaktionen und Abgeordneten zuging, wird behauptet, dass rund 7500 Briefwahlstimmen ungültig seien. Das Regierungspräsidium gab gegenüber RTF1 an, dass sich der Einspruch derzeit in Prüfung befinde. Sollte der Einspruch als unbegründet abgewiesen werden, bliebe dem Beschwerdeführer die Möglichkeit, den Verwaltungsgerichtshof in Sigmaringen anzurufen.