AfD-Neujahrsempfang | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Organstreitverfahren der AfD unzulässig

Stand: 20.01.22 15:56 Uhr

Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD-Landtagsfraktion gegen Landesregierung und Landtag als unzulässig zurückgewiesen.

Die AfD sah das Budgetrecht des Landtags durch Landtagsbeschlüsse gefährdet. Das Parlament hatte unter Rückgriff auf die Naturkatastrophenklausel neue Schulden aufgenommen. Dies beanstandete die AfD-Fraktion, denn die hohen Kosten, die Landesregierung und Landtagsmehrheit beklagt hätten, seien nicht Ergebnis der Corona-Pandemie sondern der Gegenmaßnahmen. Das Gericht sah eine Rechtsverletzung des Landtags in diesem Fall von vornherein ausgeschlossen.
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