Gastronomie  | Bildquelle: RTF.1

Lichtenstein-Honau/Kreis RT:

Bilanz nach Feiertagen - Einschränkungen führen zu Einbußen in Hotels und Gaststätten

Stand: 09.01.22 22:20 Uhr

Die Maßnahmen im Kampf gegen das Virus verlangten auch den Hotel- und Gaststättenbetrieben viel ab. So mussten sie in Baden-Württemberg einen 7 Monate langen Lockdown über sich ergehen lassen, der von November 2020 bis Mai 2021 anhielt. Jetzt haben sie mit den neuesten Einschränkungen zu kämpfen. Wie die Bilanz der Betriebe im Kreis Reutlingen aussieht, wollten wir vom Kreisvorsitzenden des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Gerhard Gumpper, erfahren.


Einschränkungen führten zu etlichen Absagen

Im Hotel Restaurant Forellenhof Rössle in Lichtenstein-Honau freute man sich im vergangenen Sommer über viel Kundschaft. Die Zahlen bewegten sich auf Vor-Pandemie-Niveau, so der Inhaber des Betriebs, Gerhard Gumpper. Ähnlich sei es auch vielen anderen Betrieben im Kreis Reutlingen ergangen, erzählt Gumpper, der auch Kreisvorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) Reutlingen ist.

Doch die neuesten Einschränkungen der Politik bremsten die positive Entwicklung.

Die Buchungslange zu Weihnachten sei super gewesen, so Gumpper, doch nun habe er mit Absagen zu kämpfen. Zu Silvester sei er ganz ausgebucht gewesen - auch hier müsse etliches jetzt rückabgewickelt werden. Das alles führte zu Einbußen von bis zu 25 Prozent.

Vor allem Betriebe, die stark von Weihnachts- und Firmenfeiern lebten, würden spürbar unter den neuesten Beschlüssen leiden.

Sperrstunde in Restaurants nicht gravierend, in Bars allerdings schon

Die Sperrstunde von 22:30 Uhr hingegen wirke sich in seinem Restaurant nicht gravierend aus. Zu dieser Zeit würden sich ohnehin die meisten Gäste zum Gehen aufmachen. In anderen Betrieben, wie beispielsweise Bars und Kneipen, sehe das allerdings anders aus. Da seien die letzten Stunden eben wichtig, um Umsatz zu machen.

Mehrwertsteuer dauerhaft senken, fordert der Verband

Für Gumpper steht fest: die Überbrückungshilfe sowie das Instrument der Kurzarbeit müssen auf jeden Fall fortgeführt werden, solange die Einschränkungen bestehen. Die Betriebe müssten außerdem offengehalten und weiterhin über die Mehrwertsteuer entlastet werden: Derzeit ist sie auf 7 Prozent gesenkt, bis zum Ende des Jahres gilt die Regelung noch. Eine Verbandsforderung sei es, dass die 7 Prozent dauerhaft bleiben.

Das wäre langfristig gesehen wichtig, denn so hätten die Betriebe die Möglichkeit, wieder Eigenkapital zu bilden und auch Kredite, die sie in den letzten Monaten aufnehmen mussten, zurückzuzahlen.

WERBUNG:



Seitenanzeige: