Photovoltaik-Anlage auf Hallendach von Beton Kemmler GmbH | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten

Stand: 01.01.22 11:42 Uhr

Auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden, wie Firmen- oder Hallendächern, müssen ab dem 1. Januar 2022 Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Dasselbe gilt bei Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Ab dem 1. Mai diesen Jahres wird das auch auf privaten Häuserneubauten gefordert.


Diese Solar-Offensive des Landes ist ein Baustein, um das Ziel zu erreichen, bis 2040 klimaneutral zu sein. Ab 2023 gilt die Solarpflicht dann auch bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.
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