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Baden-Württemberg:

Keine Testpflicht bei 2G+ für Geboosterte

Stand: 04.12.21 10:38 Uhr

Durch die neue Corona-Verordnung gilt in Bereichen wie der Gastronomie, in Fitnessstudios oder Musseen die Regel 2G +. Ausgenommen von der zusätzlichen Testung sind bereits geboosterte Menschen - also Menschen, die bereits die dritte Impfung gegen Corona erhalten haben.


Mit dieser Maßnahme wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten, teilte das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitagabend mit.
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