Sie können nun finanzielle Corona-Hilfen beantragen. Die Landesregierung hat die Frist zur Antragsstellung für den sogenannten Tilgungszuschuss Corona II nämlich verlängert. Sie geht jetzt bis zum 31. März 2022.
Auch Betroffene aus der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie Dienstleister der Unterhaltung und Erholung (z.B. Fitnessstudios) können den Antrag stellen.
Den Antrag finden Sie hier.
Bewölkt 6 / 8° C Luftfeuchte: 90% |
Bedeckt 9 / 11° C Luftfeuchte: 87% |
Stark bewölkt 5 / 8° C Luftfeuchte: 97% |