Sie können nun finanzielle Corona-Hilfen beantragen. Die Landesregierung hat die Frist zur Antragsstellung für den sogenannten Tilgungszuschuss Corona II nämlich verlängert. Sie geht jetzt bis zum 31. März 2022.
Auch Betroffene aus der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie Dienstleister der Unterhaltung und Erholung (z.B. Fitnessstudios) können den Antrag stellen.
Den Antrag finden Sie hier.
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