Lichter einer Weihnachtsbude | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Land verlängert Antragsfrist für Corona-Hilfen

Stand: 02.12.21 10:23 Uhr

Kaum hatten sie ihre Buden aufgestellt, mussten sie schon wieder abbauen. So erging es vielen Schaustellern und Marktkaufleuten, die von der Absagewelle der Weihnachtsmärkte getroffen wurden.


Sie können nun finanzielle Corona-Hilfen beantragen. Die Landesregierung hat die Frist zur Antragsstellung für den sogenannten Tilgungszuschuss Corona II nämlich verlängert. Sie geht jetzt bis zum 31. März 2022.

Auch Betroffene aus der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie Dienstleister der Unterhaltung und Erholung (z.B. Fitnessstudios) können den Antrag stellen.

Den Antrag finden Sie hier.

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