3G im öffentlichen Personennahverkehr, 3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht. Das sind die Änderungen im Infektionsschutzgesetz, denen auch der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat.
Beim Bund-Länder-Treffen am Donnerstag ging es dann darum, ab wann weitere flächendeckende Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Dafür wurden Schwellenwerte für die Hospitalisierungsinzidenz festgelegt:
Verschärfung der Maßnahmen in Baden-Württemberg
Die Hospitalisierungsrate in Baden-Württemberg beträgt – Stand Freitag – 5,7. 2G gilt hier bereits seit dem 17. November, aufgrund der Alarmstufe. Die Maßnahmen sollen aber bald verschärft werden, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einem Statement bekanntgab: "Das bedeutet 2G plus in Bereichen mit besonders hohem Risiko wie etwa in Bars, Clubs oder Diskotheken. Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen, mögliche Ausgangssperren für Ungeimpfte in Hot-Spot-Regionen, wenn bisherige Maßnahmen nicht ausreichend wirken."
Weitere Beschlüsse: Bonuszahlungen für Pflegekräfte, Teil-Impfpflicht
Das Impfen werde außerdem entschlossen vorangetrieben: die Zahl der mobilen Impfteams und mobilen Impfstützpunkte soll auf 150 aufgestockt werden.
Weitere Beschlüsse umfassen die kostenlosen Bürgertests, strenge Testpflichten in Pflegeheimen und eine Entschädigung für Krankenhäuser, wenn sie Intensivbetten freihalten. Pflegekräfte, vor allem in der Intensivpflege, sollen eine Bonuszahlung bekommen.
Kretschmann habe sich persönlich besonders stark dafür eingesetzt, dass eine Impfpflicht in bestimmten Bereichen wie in Pflegeberufen eingeführt werde.
Am 9. Dezember steht das nächste Treffen zwischen Bund und Ländern an. Dann soll bewertet werden, ob der Maßnahmenkatalog für die Pandemie-Bekämpfung ausreichend ist.
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