Mit dieser Schwerpunktaktion wollen Gesundheitsministerium und Innenministerium auf die Einhaltung der Corona-Verordnung aufmerksam machen. Das heißt, Nichtgeimpfte dürfen nur mit PCR-Test ins Restaurant, in der Alarmstufe gilt dann 2G.
Veranstalter und Gastronomen müssen sich Test-, Impf- und Genesenennachweise vorlegen lassen und diese auf Plausibilität prüfen.