Im Juli 2020 habe man mit der Wiedervermietungsprämie einen ersten Anreiz gesetzt, erklärte die Bauministerin.
„Sie belohnt Kommunen dafür, dass sie dazu beitragen, dass Wohnungen, die seit mindestens neun Monaten leer stehen, also nicht vermietet sind, wieder vermietet werden. Und obwohl der finanzielle Einsatz – nämlich maximal 2000 Euro [...] – ja wirklich nicht sehr hoch ist, konnten wir auf diese Art und Weise schon 60 Wohnungen, mit einem Volumen von 80.000 Euro, dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stellen", erklärte Razavi. Und diese 60 Wohnungen seien erst der Anfang, verspricht die Bauministerin. Die Wiedervermietungsprämie werde daher weiter verlängert.
Um noch mehr Anreize zu schaffen, habe das Land jetzt weitere Prämien beschlossen – beispielsweise die Vermittlung von passgenauem Wohnraum.
„Nehmen wir die ältere Frau - alleinstehend, wohnt in einem großen Haus, nicht barrierefrei. Eine Familie wohnt in einer kleinen Wohnung mit vier Personen. Wir versuchen die Menschen zusammenzubringen, weil unter Umständen die alleinstehende Frau sagt, ich wohne viel lieber in der kleinen Wohnung und die Familie freut sich darüber, wenn sie in das große Haus einziehen kann", so Razavi.
Auch der Um- oder Ausbau eines Einfamilienhauses soll durch Prämien anvisiert und unterstützt werden. „Baden-Württemberg ist in vielen Gegenden Einfamilienhaus geprägt, erklärt Razavi. Wenn der Eigentümer es wolle, könne so aus einem Einfamilienhaus mehrere Wohnungen geschaffen werden.
Die Höhe der zusätzlichen Prämien, sowie deren konkrete Ausgestaltung soll in enger Abstimmung mit den Kommunen festgelegt werden, so Razavi abschließend.
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