Nach dem Einstellungsbeschluss durch die Staatsanwaltschaft sprachen die Mappus-Anwälte in einer ersten Reaktion von einem großen Schritt in Richtung Rehabiltierung ihres Mandaten und von einem Sieg des Rechtsstaates gegen einen enormen Druck von außen. Diesem habe die Staatsanwaltschaft standgehalten. Man freue sich, dass der eigene Rechtsstandpunkt bestätigt worden sei. Ganz anders Sascha Binder, dem SPD-Obmann im EnBW-Untersuchungsausschuss: Die Staatsanwaltschaft habe bestätigt, dass der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus und ihre Mitstreiter ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land ... verletzt haben". Insgesamt wertete Binder den Beschluss als Beleg dafür, „dass der damalige Ministerpräsident, sein Finanzminister und sein Minister im Staatsministerium ihre Amtspflichten vernachlässigt" hätten.
Bestehen bleibt für Mappus nach dem Ende der Untreue-Vorwürfe aber weiterhin der gerichtlich festgestellte Tatbestand, dass die Landesregierung mit dem Deal am Landtag vorbei Verfassungsbruch begangen hat. Bei der Verkündung im Dezember 2010 hatten die Oppositionsabgeordneten von SPD und Grünen aus Protest ihre Platze verlassen. Später reichten beide Parteien gemeinsam Verfassungsklage gegen die Landesregierung und den Finanzminister beim baden-württembergischen Staatsgerichtshof ein. Der gab der Klage statt – und stellte 2011 dann auch einen Verfassungsbruch fest.
Im einem seit gestern am Stuttgart Landgericht anhängigen Schadensersatz-Verfahren will sich der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus jetzt zumindest von dem Vorwurf befreien, dass er bewusst und wissentlich diesen Verfassungsbruch in Kenntnis der Rechtslage in Kauf genommen habe. Stattdessen habe ihn die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz – trotz mehrfacher Nachfragen durch das Kabinett - über die rechtlichen Konsequenzen im Unklaren gelassen. Mappus hatte sich in der Folge auf ein Notrecht in der Landesverfassung berufen – und dabei argumentiert, dass bei einer Einbeziehung des Landtags der Aktien-Preis astronomisch gestiegen wäre und den Kauf verunmöglicht hätte. Demgegenüber hatte der mit dem Vorgang stark betraute Gleiss Lutz-Anwalt Martin Schockenhoff angegeben: er habe „niemals rechtliche Risiken ausgeschlossen".
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