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Stuttgart:

EnBW-Deal: Untreue-Verfahren gegen Stefan Mappus eingestellt /Anwälte: "Schritt zur Rehabilitation"

Stand: 29.10.14 16:54 Uhr

Das Untreue-Verdachts- Verfahren gegen den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsident Stefan Mappus wegen des EnBW-Deals ist überraschend eingestellt worden. Die Anwälte des Ex-MP sprachen von einem wichtigen Schritt in Richtung Rehabilitierung, ein SPD-Sprecher hob hervor, dass ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordung festgestellt worden sei.

Der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus, CDU, ist vom Vorwurf entlastet, dem Land durch den Rückkauf der Aktien des Energieversorgers EnBW im Dezember 2010 geschadet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Der Verdacht, dass die Landesregierung zu viel Geld bezahlt habe, hat sich nicht bestätigt. Auch die Ermittlungen gegen den damaligen Finanzminister Stächele und den Staatsminister werden nicht weiter verfolgt. Gerügt wurde indessen aber, dass es zur Einschätzung des Kaufpreises genauere eine Prüfung hätte geben müssen. Dadurch sei das Haushaltsrecht des Parlaments verletzt worden. Mappus ist damit in dieser Hinsicht rein rechtlich rehabilitiert.

Nach dem Einstellungsbeschluss durch die Staatsanwaltschaft sprachen die Mappus-Anwälte in einer ersten Reaktion von einem großen Schritt in Richtung Rehabiltierung ihres Mandaten und von einem Sieg des Rechtsstaates gegen einen enormen Druck von außen. Diesem habe die Staatsanwaltschaft standgehalten. Man freue sich, dass der eigene Rechtsstandpunkt bestätigt worden sei. Ganz anders Sascha Binder, dem SPD-Obmann im EnBW-Untersuchungsausschuss: Die Staatsanwaltschaft habe bestätigt, dass der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus und ihre Mitstreiter ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land ... verletzt haben". Insgesamt wertete Binder den Beschluss als Beleg dafür, „dass der damalige Ministerpräsident, sein Finanzminister und sein Minister im Staatsministerium ihre Amtspflichten vernachlässigt" hätten.

Bestehen bleibt für Mappus nach dem Ende der Untreue-Vorwürfe aber weiterhin der gerichtlich festgestellte Tatbestand, dass die Landesregierung mit dem Deal am Landtag vorbei Verfassungsbruch begangen hat. Bei der Verkündung im Dezember 2010 hatten die Oppositionsabgeordneten von SPD und Grünen aus Protest ihre Platze verlassen. Später reichten beide Parteien gemeinsam Verfassungsklage gegen die Landesregierung und den Finanzminister beim baden-württembergischen Staatsgerichtshof ein. Der gab der Klage statt – und stellte 2011 dann auch einen Verfassungsbruch fest.

Im einem seit gestern am Stuttgart Landgericht anhängigen Schadensersatz-Verfahren will sich der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus jetzt zumindest von dem Vorwurf befreien, dass er bewusst und wissentlich diesen Verfassungsbruch in Kenntnis der Rechtslage in Kauf genommen habe. Stattdessen habe ihn die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz – trotz mehrfacher Nachfragen durch das Kabinett - über die rechtlichen Konsequenzen im Unklaren gelassen. Mappus hatte sich in der Folge auf ein Notrecht in der Landesverfassung berufen – und dabei argumentiert, dass bei einer Einbeziehung des Landtags der Aktien-Preis astronomisch gestiegen wäre und den Kauf verunmöglicht hätte. Demgegenüber hatte der mit dem Vorgang stark betraute Gleiss Lutz-Anwalt Martin Schockenhoff angegeben: er habe „niemals rechtliche Risiken ausgeschlossen".

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