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Stuttgart:

FAZ meldet Paukenschlag - Gerichtsverfahren gegen Stefan Mappus wird eingestellt

Stand: 28.10.14 22:31 Uhr

Die Ermittlungen gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) werden eingestellt. Das meldet die FAZ unter Berufung auf ihr vorliegende Informationen. Gegen Mappus war im Zusammenhang mit dem Rückkauf von Anteilen des Energieversorgers EnBW ermittelt worden. Der Verdacht der Untreue in Zusammenhang mit diesem Geschäft habe sich nicht bestätigt, so die FAZ.

Mappus war vorgeworfen worden, den Deal am Landtag vorbei, und zu einem überteuerten Kaufpreis abgeschlossen zu haben. Diese Vorwürfe wären, wenn sich die FAZ-Informationen bestätigen, nun vom Tisch.

Zuvor war bekannt geworden, dass Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus seit heute vor dem Stuttgarter Landgericht gegen seine ehemaligen Rechtsberater von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz klagt. Dieser hatte ihn beim damaligen EnBW-Deal beraten. Mappus fordert 500 000 Euro Schadensersatz.

Er erschien am heutigen Montag, 28.10.2014, persönlich vor dem Stuttgarter Landgericht: Der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus, CDU, wirft seinem ehemaligem Rechtsberater, der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, vor ihn im Fall der rechtlichen Konsequenzen des EnBW-Deals – dem Rückkauf der Aktien am Landtag vorbei - im Jahr 2010 falsch beraten und damit in der Konsequenz finanziell geschädigt zu haben.

Der Rückkauf war vom Verfassungsgerichtshof 2011 als „Verfassungsbruch" gewertet worden.

Mappus argumentiert: Er habe sich damals auf die Rechtsberatung von Gleiss Lutz verlassen. Vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss hatten Anwälte der Kanzlei dies bestritten. Mappus sei vor einer Umgehung des Landtags gewarnt worden. Dieser fordert jetzt dafür 500 000 Euro Schadensersatz.

Die Anwaltskanzlei sieht zudem die Person Mappus als nicht klageberechtigt an. Damaliger Auftraggeber sei das Land und nicht Mappus gewesen. Am 20. Januar könnte ein Urteil fallen, aber auch die Ankündigung einer noch intensiveren Beweiserhebung.

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