So beschlossen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten, dass trotz Kritik von Experten, beispielsweise dem Verband der Hausärzte, der Inzidenzwert als Leitwert erhalten bleibt. Ergänzend sollen hier aber auch die Auslastung der Krankenhäuser und die Anzahl an Intensivpatienten als Maßstab gelten.
Darüber hinaus soll zukünftig die so genannte 3G-Regel für Kliniken, Pflegeheime, Innengastronomie und Veranstaltungen gelten.
Ein weiterer Beschluss, der für viel Kritik sorgte, ist der Vorschlag die epidemische Lage über den 11. September zu verlängern. Die neuen Coronaregeln sollen ab dem 23. August gelten.
Wie der SWR nun vermeldet, sollen Teile des Beschlusses in Baden-Württemberg abweichend bereits ab kommenden Montag gelten. Außerdem gilt im Land die 3G-Regel in den Landkreisen unabhängig von der Inzidenz.
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