Dazu gehört der Wegfall der Testpflicht für Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufe 1 bis 3, sofern diese im Freien stattfinden. Im Freien sind außerdem beispielsweise Kulturveranstaltungen mit bis zu 750 Personen erlaubt. Feiern im Gastgewerbe und in geschlossenen Räumen ist mit bis zu maximal 50 Personen erlaubt, wenn diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de.