Richtig wäre es nach den Worten des DGB-Vorsitzenden gewesen, sich bei Tarifbindungen an Flächentarifverträgen oder den Regelungen mit den Kirchen zu orientieren. Er kritisierte: "Jetzt wird stattdessen das regionale Tarifniveau zur Referenz gemacht. Da kann auch ein bestehender oder schnell noch ausgehandelter Dumping-Haustarifvertrag zur Anwendung kommen. Und das soll dann der Maßstab sein für die Erstattung über die Pflegekassen."
Die Pflegereform sieht unter anderem vor, dass Pflegeeinrichtungen ab September 2022 nur noch dann mit den Pflegekassen abrechnen können, wenn sie nach Tarifverträgen oder in ähnlicher Höhe bezahlen. Um Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen zu entlasten, sollen sie Zuschläge bekommen.
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