Teilhabeplan im Landkreis Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Psychisch Kranke teilhaben lassen

Stand: 24.10.14 15:59 Uhr

Die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Förderung ihrer Eigenständigkeit haben in Tübingen einen hohen Stellenwert. Insgesamt sind alle Kreise zur Umsetzung gesetzlich verpflichtet. Nach Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung wollen die Verantwortlichen jetzt auch einen Teilhabeplan für Menschen mit seelischer Behinderung, sprich mit psychischer Erkrankung erstellen. Der Startschuss fiel heute im Landratsamt.

Bevor ein konkreter Plan entstehen kann, muss zunächst ein Begleitarbeitskreis her. Dafür will die zuständige Sozialdezernentin vom Landkreis Tübingen, Ulrike Dimmler-Trumpp, aber nicht nur Einrichtungen und Ämter, die sich mit psychisch Kranken befassen, oder Ärzte motivieren. Wichtig sind ihr in erster Linie die Betroffenen selbst. Sie denke, das Mitbestimmungsrecht, wie man leben möchte, auch mit einer psychischen Erkrankung sei sehr wichtig. Für die Verantwortlichen stehe der Mensch im Mittelpunkt und in dem Fall eben der Mensch mit der psychischen Erkrankung. 

Der Arbeitskreis soll aus etwa 40 Personen bestehen. Diejenigen müssen dann zunächst erstmal eine Bedarfserhebung des Standortes machen. Der Landkreis Tübingen sei in der Hinsicht sehr gut aufgestellt: Laut Dimmler-Trumpp habe der Kreis beispielsweise in Baden-Württemberg den höchsten Anteil an ambulant betreuten Wohnangeboten für Menschen mit psychischer Erkrankungen. Das heißt, man wolle den Menschen natürlich auch so viel wie möglich Selbständigkeit und Eigenständigkeit den Menschen zukommen lassen.

Auf die Bestandsaufnahme soll dann also die konkrete Planung folgen: Wie können die Angebote in Tübingen weiterentwickelt werden? Das soll blockweise in Handlungsempfehlungen zusammengefasst werden. Der Leitgedanke – so könne man Dimmler-Trumpp zufolge sagen – sei im Grunde, für die Menschen mit psychischer Erkrankung ein möglichst passgenaues Angebot machen zu können, sowohl was das Wohnen angehe als auch was das Thema Arbeit angehe. Aber auch gegebenfalls schon im Vorfeld entsprechende Beratungsangebote, die unter Umständen eine umfänglichere Eingliederungshilfe gar nicht notwendig machen würden. 

Die erste Sitzung des Begleitarbeitskreises ist am 15. Dezember. Im Frühjahr 2016 will der Kreistag den Plan zur Teilhabe für Menschen mit psychischer Erkrankung verabschieden und anerkennen lassen. Und dann – so Dimmler-Trumpp – könne es an die Umsetzung gehen.

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