Dazu gehören Menschen mit behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheuma- und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen sowie Asthma und Adipositas.
Ebenfalls impfberechtigt sind bis zu zwei Kontaktpersonen von Personen, die wegen den erwähnten Erkrankungen pflegebedürftig sind und Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, die das sechzigste Lebensjahr überschritten haben.