Lieferkettengesetz | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

SPD-Politiker Martin Rosemann diskutiert online zum Lieferkettengesetz

Stand: 27.04.21 17:57 Uhr

Kleidung und Kaffee ohne Verletzung von Menschenrechten - Das ist Ziel des sogenannten Lieferkettengesetzes .Vergangene Woche wurde erstmals auch im Bundestag über das Gesetz beraten.


Der Tübinger SPD- Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Rosemann, hat mit Aktivisten und Dr. Bärbel Kofler, SPD-Politikerin und Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung online über den vorliegenden Gesetzesentwurf diskutiert.

"Unser Kaffee kommt aus Kolumbien, unsere T-Shirts aus Bangladesch. Doch unter welchen Arbeits- und Produktionsbedingungen diese Waren hergestellt werden ist oft undurchsichtig",betonte Martin Rosemann im Vorfeld der Online-Diskussion zum Thema „Lieferkettengesetz". Es sei an der Zeit, dass Unternehmen Verantwortung für die Menschen übernehmen, die ihre Waren für Deutschland produzieren so der Bundestagsabgeordnete weiter. Dieser Ansicht ist auch Bärbel Kofler, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung.

Die Nationale Gesetzgebung von der Kofler spricht ist das sogenannte Lieferkettengesetz. Über das vergangenen Woche erstmals auch im Bundestag beraten wurde und dass, glaubt man der Website der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

Wenn das Gesetz kommt, müssen Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette sorgen. Darüber hinaus müssen Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden – für den Fall das es zu Verletzungen der Menschenrechte kommt.

Aber welche Unternehmen wären von dem neuen Lieferkettengesetz den überhaupt betroffen und ab wann? Es gehe um Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. ab dem 1.1. Januar 2023.  

Wichtig war es Kofler zu betonen, dass natürlich auch die Zulieferer der betroffenen Unternehmen ihr Geschäftsgebaren gegebenenfalls überprüfen und anpassen müssen. Einigen geht der Gesetzentwurf jedoch nicht weit genug. Es müssten auch die erwähnten Zulieferer haftbar gemacht werden, so Volker Rekittke vom Tübinger Netzwerk für Nachhaltigkeit und Menschenrechte FAIRstrickt. Ein Befürworter des entworfenen Gesetzes ist er dennoch Ob, wann und in welcher Fassung das Lieferkettengesetz letztlich verabschiedet wird – wird sich zeigen müssen.

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