Paragraphen auf Plakat | Bildquelle: Pixabay

Metzingen:

Kommunaler Schlachthof nicht vom Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal ausgenommen

Stand: 26.04.21 13:26 Uhr

Der kommunale Metzinger Schlachthof wird vom Arbeitsschutzkontrollgesetz, das den Einsatz von Fremdpersonal verbietet, nicht ausgenommen. Das gab der Reutlinger FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober in einer Pressemitteilung bekannt.

Er hatte sich mit einem Antrag im Deutschen Bundestag dafür eingesetzt, dass das Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal für kommunale Schlachthöfe keine Anwendung findet. Die CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke und AfD stimmen letzte Woche gegen den Antrag.

Kober bedauert die Ablehnung: Kommunale Schlachthöfe könnten mit ihren kurzen Wegen vom Hof zum Kunden einen wichtigen Beitrag für die regionale Wertschöpfungskette, den Tierschutz sowie den Umweltschutz leisten, so Kober.

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