Der Entwurf der Bundesnotbremse sieht vor, Ausgangssperren zwischen 22 Uhr und 5 Uhr zu verhängen, Joggen und Spaziergänge sollen bis 24 Uhr erlaubt sein.
Baden-Württemberg war vergangenes Wochenende allerdings mit einer neuen Corona-Verordnung vorgeprescht, die seit Montag umgesetzt wird und die Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr morgens vorsieht. Das Land hat nicht vor, seine Corona-Verordnung nun anzupassen, erklärte eine Sprecherin des Staatsministeriums den Stuttgarter Nachrichten. Im Ministerium werde man erst einmal die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.