Coronavirus Hygiene | Bildquelle: Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Baden-Württemberg:

Notbremse im Land - Was verändert sich ab heute?

Stand: 19.04.21 11:39 Uhr

Seit heute gelten in Baden-Württemberg schärfere Corona-Maßnahmen in Regionen mit Inzidenzen von über 100. Damit setzt das Land die Beschlüsse der „Bundes-Notbremse“ um.


Ab heute gilt daher wieder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr. In dieser Zeit darf die eigene Wohnung nur aus „triftigen Gründen", wie beispielsweise zur Berufsausübung oder aus gesundheitlichen Gründen verlassen werden.

Private Treffen – egal ob im öffentlichen oder privaten Raum- dürfen nur noch mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person stattfinden. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen.

Baummärkte sind seit heute wieder geschlossen, Abholmöglichkeiten wie Click & Collect bleiben weiterhin möglich, ebenso wie Lieferdienste.

Schließen müssen auch Sonnenstudios und Geschäfte, die körpernahe Dienstleistungen anbieten – außer medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physio-Therapie.

Wer zum Friseur möchte, kann das nur noch mit einem negativen tagesaktuellen Schnelltest, einem Impfnachweis oder einem Nachweis einer bereits überstandenen Corona-Infektion.

Individualsport kontaktloser Art darf allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des Haushalts ausgeübt werden. Wenn Sportler sich nicht begegnen, dürfen auf weitläufigen Anlagen wie etwa Golfplätzen auch mehrere Gruppen aktiv sein. Mannschaftssportarten dürfen nur im Rahmen des Spitzen- und Profisports betrieben werden.

In Schulen gilt für alle Klassenstufen Wechselunterricht und eine Testpflicht. Musik- und Kunstschulen dürfen nur noch Onlineunterricht anbieten.

In Regionen mit Inzidenzen über 200 wird an Schulen auf Fernunterricht umgestellt werden. In Kitas darf dann nur noch Notbetreuung angeboten werden.

In Baden-Württemberg betroffen sind momentan die meisten Regionen: so liegen 39 der insgesamt 44 Stadt- und Landkreise mit der Sieben-Tage-Inzidenz über 100 – dazu gehören auch Reutlingen (153,2), Tübingen (163,1) und der Zollernalbkreis (163,2). Dreizehn Regionen im Land haben aktuell einen Inzidenzwert von über 200. (Stand: 18.04.2021)

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